So läuft der Verkauf ab
Fünf Schritte, ein Notar, ehrliche Zeitangaben — damit Sie von Anfang an wissen, was auf Sie zukommt.
Sie melden sich — unverbindlich
Schildern Sie mir kurz Ihre Wohnung und Ihre Situation — per E-Mail, gern mit Telefonnummer, wenn Sie lieber sprechen als schreiben: Dann rufe ich Sie an. Für den Anfang genügen der Ort und ein paar Eckdaten. Ich melde mich innerhalb eines Werktags persönlich zurück und wir besprechen in Ruhe, ob ein Verkauf an mich für Sie überhaupt der richtige Weg ist.Besichtigung & Unterlagen
Wir vereinbaren einen einzigen Besichtigungstermin — diskret, ohne Schild am Haus, ohne Inserat, ohne fremde Interessenten, die durch Ihre Wohnung laufen. Dabei sichten wir gemeinsam die Unterlagen (Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung, Hausgeldabrechnung, Energieausweis). Fehlt etwas, helfe ich Ihnen bei der Beschaffung über Hausverwaltung oder Grundbuchamt.Mein schriftliches Angebot
Innerhalb weniger Tage nach der Besichtigung erhalten Sie mein schriftliches Kaufangebot — mit einer nachvollziehbaren Herleitung aus Lage, Zustand, Vergleichspreisen und bei vermieteten Wohnungen dem Ertragswert. Das Angebot gilt ohne Frist: Sprechen Sie in Ruhe mit Ihrer Familie, Ihrem Steuerberater oder holen Sie eine Zweitmeinung ein. Druck gibt es bei mir nicht.Notartermin
Den Notar dürfen Sie gerne selbst aussuchen — die Notarkosten trage üblicherweise ich als Käufer. Der Notar erstellt den Vertragsentwurf, den Sie in Ruhe prüfen können (üblich sind 14 Tage), und belehrt beide Seiten neutral. Einen Nachweis meiner Bank, dass der Kaufpreis gedeckt ist, lege ich Ihnen unaufgefordert vor dem Termin vor. Die gesamte Abwicklung läuft über den Notar — nichts daran vorbei.Kaufpreiszahlung
Nach der Beurkundung sichert das Grundbuchamt den Kauf mit einer Auflassungsvormerkung ab, der Notar klärt die Lastenfreistellung und verschickt die Fälligkeitsmitteilung. Dann überweise ich den vollen Kaufpreis auf Ihr Konto — realistisch sind 4 bis 6 Wochen nach dem Notartermin. Das ist der normale, sichere Weg über den Notar; schneller geht es seriös bei niemandem.Warum ich Ihnen keine „48 Stunden" verspreche
Manche Ankauf-Websites werben mit „Geld in 48 Stunden". Das ist bei einem Immobilienkauf in Deutschland schlicht nicht möglich — und wer so etwas verspricht, sagt Ihnen nicht die Wahrheit. Jeder Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB), das Grundbuchamt trägt eine Auflassungsvormerkung ein, der Notar klärt die Lastenfreistellung. Dieser Weg dauert einige Wochen — und genau das ist Ihre Sicherheit: Ihr Eigentum wechselt erst den Besitzer, wenn die Zahlung gesichert ist.
Was ich Ihnen stattdessen zusagen kann: klare Kommunikation in jedem Schritt, ein einziger Ansprechpartner und ein Ablauf ohne Überraschungen.
Sie überlegen, Ihre Wohnung zu verkaufen?
Schildern Sie mir unverbindlich Ihre Wohnung — Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine ehrliche Rückmeldung. Ohne Makler, ohne Kosten, ohne Verpflichtung.
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