Häufige Fragen

Ehrliche Antworten auf die Fragen, die sich jeder stellt, der zum ersten Mal eine Wohnung verkauft.

Ist der Verkauf ohne Makler überhaupt erlaubt und sicher?
Ja, vollkommen. Ein Makler ist beim Immobilienverkauf gesetzlich nie vorgeschrieben. Die Sicherheit kommt vom Notar: Jeder Immobilienkaufvertrag in Deutschland muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB) — sonst ist er unwirksam. Der Notar ist neutral, belehrt beide Seiten und wickelt die Zahlung ab. Sie sparen lediglich die Provision, die sonst fällig würde.
Wie läuft der Verkauf konkret ab?
In fünf Schritten: Sie melden sich → wir besichtigen die Wohnung und sichten die Unterlagen → Sie erhalten ein schriftliches Kaufangebot → der Notar erstellt den Vertragsentwurf (den Sie in Ruhe prüfen können, üblich sind 14 Tage) → Beurkundung und Kaufpreiszahlung. Den Notar können Sie gerne selbst aussuchen; die Notarkosten trage üblicherweise ich als Käufer. Details auf der Seite Ablauf.
Wann habe ich mein Geld?
Ehrliche Antwort: nicht am Tag der Unterschrift — bei niemandem. Nach der Beurkundung trägt das Grundbuchamt zunächst eine Auflassungsvormerkung ein und der Notar klärt die Lastenfreistellung. Erst dann wird der Kaufpreis fällig. Realistisch sind etwa 4 bis 6 Wochen nach dem Notartermin. Wer Ihnen „Geld in 48 Stunden" verspricht, sagt nicht die Wahrheit — so schnell arbeitet kein Grundbuchamt.
Was passiert mit meinem Mieter?
Ihr Mieter bleibt. Es gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB): Ich trete automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein, zu unveränderten Bedingungen. Da ich Wohnungen als langfristige Kapitalanlage kaufe, ist ein zuverlässiger Mieter für mich kein Hindernis — er ist einer der Gründe, warum ich kaufe. Sie müssen niemandem kündigen und nichts „leer verkaufen".
Welche Unterlagen brauche ich?
Üblich sind: Grundbuchauszug, Teilungserklärung, die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung, Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan, Stand der Instandhaltungsrücklage, bei vermieteten Wohnungen der Mietvertrag — und der Energieausweis, der beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben ist. Fehlt etwas, ist das kein Problem: Vieles lässt sich über die Hausverwaltung oder das Grundbuchamt beschaffen. Dabei helfe ich Ihnen gerne.
Wir sind eine Erbengemeinschaft — geht das überhaupt?
Ja, das ist sogar ein häufiger Fall. Wichtig ist nur: Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen und beim Notar mitwirken — persönlich oder per notarieller Vollmacht. Als Nachweis der Erbfolge dient der Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Der Kaufpreis geht an die Erbengemeinschaft und wird nach Erbquoten verteilt. Ein Direktverkauf ist oft der einfachste Weg, eine Erbengemeinschaft geordnet aufzulösen — ein Ansprechpartner, ein Termin, klare Sache.
Woher weiß ich, dass Ihr Preis fair ist?
Weil ich ihn Ihnen herleite: Lage, Zustand, Vergleichspreise, bei vermieteten Wohnungen die Miete und der Ertragswert. Vermietete Wohnungen werden am Markt mit einem Abschlag gegenüber leeren gehandelt — das sage ich offen, statt es zu verstecken. Und: Holen Sie gerne eine Zweitmeinung ein, ob vom Gutachter, einem örtlichen Makler oder Ihrer Bank. Mein Angebot gilt ohne Frist.
Bin ich mit einer Anfrage irgendetwas verpflichtet?
Nein. Anfrage, Besichtigung und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Bindend wird ausschließlich der notariell beurkundete Kaufvertrag — bis dahin können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen aussteigen. Es gibt bei mir keine Fristen, keine Vorverträge und keine Kosten.
Muss ich als Verkäufer Steuern zahlen?
In vielen Fällen nicht: Der Privatverkauf ist steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen oder Sie die Wohnung im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben (§ 23 EStG). Geerbte Immobilien übernehmen die Haltedauer des Erblassers. Andernfalls kann Spekulationssteuer anfallen. Bitte beachten Sie: Das ist keine Steuerberatung — Ihre konkrete Situation klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Kaufen Sie auch renovierungsbedürftige Wohnungen?
Ja. Sie müssen vor dem Verkauf nichts renovieren, nichts streichen und nichts entrümpeln — beschreiben Sie den Zustand einfach ehrlich, so wie er ist. Den Renovierungsbedarf berücksichtige ich transparent in meinem Angebot.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir — ich nehme mir Zeit und antworte Ihnen ehrlich, auch wenn die Antwort lautet: „Dafür bin ich nicht der Richtige."

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